Das 1 mal 1 der

 Studienfinanzierung

Hierbei handelt es sich nicht um eine Rechtberatung, alle Informationen die
hier aufgeführt werden, wurden im laufe der Jahre zusammengetragen und sollen einen Überblick
über den Dschungel der Studienfinanzierung verschaffen.

Bafög

Das Bafög ist die bekannteste Form der Studienfinanzierung die oft für viel Verwirrung
und Frust sorgt und die Studierenden gar nicht erst Anträge stellen in der Sorge direkt abgelehnt zu werden oder nichts zu bekommen.

Wer kann BAföG bekommen?

  • Deutsche Studierende und Praktikant*innen
  • Unter bestimmten Voraussetzungen auch Schüler*innen und ausländische Studierende
  • Alter beim Beginn des Bachelor- oder Master-Studiums: maximal 44 Jahre, mit Ausnahmen wie Kindererziehung

Voraussetzungen:

  • Erstes Studium in Vollzeit in der Regel förderungsfähig
  • Auch zweiter Bildungsweg und sich daran anschließendes Studium meist förderungsfähig
  • Master-Studiengang förderungsfähig, wenn auf Bachelor-Studiengang aufbauend
  • Zusatz-, Ergänzungs- und Zweitausbildungen nicht ohne Weiteres förderungsfähig

Was bestimmt die Höhe der Förderung

  • Einkommen (nicht Vermögen) der Eltern/Lebenspartner
  • Vermögen der Studierenden (Sparkonto von den Großeltern angelegt mit hoher Summe können auch dazu zählen)
  • Einkommen der Studierenden selber

Die Zahlen

  • Der Höchstsatz für studierende die nicht bei den Eltern wohnen und unter 25 sind liegt derzeit bei 812€ im Monat
  • Der Höchstsatz für studierende die nicht bei den Eltern wohnen und über 25 sind liegt derzeit bei 934€ im Monat
  • Der erhöhte Satz ergibt sich, da man mit über 25 zwangsläufig aus der Familienversicherung rausfällt.
  • Das Einkommen der Studierenden darf 6.240€ für 12 Monate nicht überschreiten
  • Bist du jünger als 29 darfst du 15.000€ Vermögen haben
  • Bist du 30 oder älter darfst du 45.000€ Vermögen haben

Weitere Informationen zu Bafög

Grober Richtwert

Wenn die Eltern Brutto bei ca. 40.000€ im Jahr liegen können Studierende mit einer Teilförderung rechnen.

Verdienen deine Eltern 3500€ im Monat stehen dir 270€ Bafög zu.

Sind es 3000€ dann sind es schon 520€

Bei ca. 20.000€ Netto Einkommen der Eltern kann von einer Vollförderung ausgegangen werden.

Die genau berechnung hängt jedoch von vielen Faktoren wie Anzahl der Kinder, möglicher Unterhalt für diese etc. ab.

Bafög-Rechner

Elternunabhängiges Bafög

Hierbei wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt. Dafür muss einer der Vorraussetzungen erfüllt sein.

  • Nach dem 18. Lebensjahr 5 Jahre Erwerbstätig gewesen sein und sich selber finanzieren konnte
  • 3 Jahre Berufsausbildung und 3 Jahre Berufstätigkeit und sich selbständig finanzieren konnte
    • Bei Verkürzter Ausbildung z.B. auf 2 Jahre entsprechend 4 Jahre Berufstätigkeit

Wenn du kein Bafög bekommst dann möglicherweise Wohngeld

Hier wirds schwierig. Studierende haben in der Regel keinen Wohngeldanspruch, da sie ja vom Bafög finanziert werden sollten. Dabei liegt das maximale Wohngeld bei 370€/Monat.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen wie auch Studierende Wohngeld beziehen können.

Zu erst muss ein Bafög-Antrag gestellt worden sein und dieser muss abgelehnt worden sein.

Jedoch muss der Ablehnungsgrund einem von diesen hier entsprechen:

  • Keine förderungsfähige Ausbildung nach dem BAföG (§ 2 BAföG).
  • Erhalt von Leistungen von Begabtenförderungswerken (§ 2 Absatz 6 Nr. 2 BAföG).
  • Nichterfüllung der Voraussetzungen für Zweit-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiumsförderung (§ 7 Absatz 2 BAföG).
  • Abbruch oder Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund (§ 7 Absatz 3 BAföG).
  • Nichterfüllung der Voraussetzungen für Ausländer/innen nach § 8 BAföG.
  • Überschreitung der Altersgrenze nach § 10 Absatz 3 BAföG.
  • Überschreitung der BAföG-Förderungshöchstdauer (§ 15 Absatz 2 BAföG) und Nichterfüllung der Voraussetzungen für eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (§ 15 Absatz 3 BAföG) oder für eine Hilfe zum Studienabschluss (§ 15 Absatz 3a BAföG).
  • Kein Vorlegen eines Leistungsnachweises nach § 48 BAföG.
  • Ausschließlich Darlehenzahlung von BAfög.

Dabei sind wohl die in der Praxis am häufigsten auftauchenden Gründe folgende:

  • Abbruch oder Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund (§ 7 Absatz 3 BAföG).
    • Beispiel: Du studierst 3 Semester Maschinenbau und merkst, dass es nichts für dich ist und du wechselst zu Architektur.
  • Überschreitung der BAföG-Förderungshöchstdauer (§ 15 Absatz 2 BAföG) und Nichterfüllung der Voraussetzungen für eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (§ 15 Absatz 3 BAföG).
    • Dein Studium hat eine Regelzeit von 7 Semestern. Du hast 7 Semester Bafög bezogen, brauchst aber länger. Somit fällt das Bafög für die letzten Semester weg.
  • Kein Vorlegen eines Leistungsnachweises nach § 48 BAföG.
    • Zum Ende des 4. Semesters muss ein Leistungsnachweis erbracht werden. Bei 30 ECTS/Semester liegt dieser bei 120 ECTS.

Hast du noch kein Bafög beantragt, würdest aber einen Ablehnungsbescheid nach diesen aufgeführten Gründen bekommen, dann ist der Wohngeldantrag erfolgsversprechend.

Weitere Informationen zu Wohngeld

Aber

Wohngeld ist an eine Restriktion gekoppelt. Man muss ein Mindesteinkommen haben, um wohngeldberechtigt zu sein. Das Mindesteinkommen ergibt sich wie folgt:

Regelbedarf nach § 28 SGB XII. (Das sind Volljährige ohne Partner 563€)
+ evtl. Mehrbedarfe nach § 30 SGB XII
+ Warmmiete (Beispiel WG Zimmer 400€)
+ evtl. Krankenversicherung (ca. 100€)
= zu erreichendes Mindesteinkommen (1063€)